Dieses Stück durfte bei „Bares für Rares“ gar nicht erst in den Händlerraum. Experte Detlev Kümmel musste gar das Amt informieren.
Es gibt Dinge, die dürfen einfach nicht verkauft werden. Und genau ein solches Stück landete nun ausgerechnet bei „Bares für Rares“. Klar, dass ZDF-Experte Detlev Kümmel da keinerlei Spaß verstand, und gar das Messer ansetzte. Doch beginnen wir von vorne.
Zusammen mit ihrer Enkelin Marlena Geier war Irmgard Jaud aus Bayern zu „Bares für Rares“ gekommen. Das Oma/Enkelin-Duo hatte ein Buch dabei, das einst Irmgards Onkel gehört hatte. Der 1965 Verstorbene war Schriftsetzer bei der „Berliner Zeitung“ und hatte jenes Buch zum Jubiläum geschenkt bekommen. Doch um was für ein Buch handelte es sich. Und warum war es nicht – im Kompletten – verkäuflich?
Asiatische Kunst bei „Bares für Rares“
Da konnte Detlev Kümmel weiterhelfen: „Wir haben das Handbuch der Zehn-Bambus-Halle vor uns.“ Wobei es sich bei der Zahn-Bambus-Halle um ein Geschäft handelte, das bereits im 17. Jahrhundert von Hu Zhengyan gegründet worden war. Das Besondere: In eben jenem Geschäft wurden zehn Bambus-Sorten gepflanzt.
Doch zurück zu dem Buch. Ein echtes Meisterwerk, und dazu noch in einem hervorragenden Zustand. Doch es gab ein gewichtiges Problem: Die Verschlüsse des Buches. Diese, so Kümmel, seien natürlichen Ursprunges. „Die sind aus Elfenbein“, erklärte der Experte.
„Das ist aber doof“, platzte es aus Horst Lichter heraus. Schließlich sei dieses nur verkäuflich, wenn man es vorher begutachten lassen würde, und die notwendigen Papiere bekomme. Mit eben jenen hätte man sich beim Amt eine Sondergenehmigung besorgen können. Diese jedoch gebe es nur für historisch-relevante Objekte, da es sich bei dem Buch von Irmgard und Marlena jedoch „nur“ um eine Reproduktion handelte, war dies hinfällig. Ergo: Mit den Schließen durfte es nicht verkauft werden.
Julian Schmitz-Avila erschließt neue Märkte
Ohne jedoch schon, und so gab Irmgard ihr Okay dafür, die Schließen sauber abzutrennen. Eine gute Entscheidung. War das Buch doch weit mehr wert, als die 200 bis 300 Euro, die sich die Bayerin wünschte. Mit Schließen, so Kümmel, sei es etwa 1.000 bis 1.500 Euro wert. Ohne die Schließen aber immer noch 900 bis 1.400 Euro.
Und so trennte Kümmel die Schließen sauber ab und versprach auch direkt die Elfenbein-Stücke beim Amt abzugeben. Doch was würden die Händlerinnen und Händler dazu sagen? Die waren ganz begeistert von der Entscheidung und boten sich gegenseitig in nahezu astronomische Höhen. 1.600 Euro zahlte Julian Schmitz-Avila schlussendlich. Er sei zweimal im Jahr in Hongkong, wolle so neue Märkte erschließen. Wir drücken die Daumen.
Vor Kurzem erst feierte Julian Schmitz-Avila sein 10-Jähriges bei „Bares für Rares“. Im Interview berichtete er uns, wie alles Anfing.
Dieser Artikel erschien zuerst unter „Bares für Rares“-Experte erteilt Verkaufsverbot: Und schaltet direkt das Amt ein auf DerWesten.de.